EU-Richtlinie 2002/24 EG:
Pedelec (Pedal Electric Cycle):
- Unterstützt nur bei Treten bis 25 km/h
- Max. Leistung Motor: 250 Watt
- < 30 kg
- Gilt als Fahrrad: keine Betriebserlaubnis, keine Versicherung, kein Helm,
kein Mindestalter - Beispiel: A2B Hybrid, Gocycle
E-Bike:
- Unterstützung auch ohne Treten bis 25 km/h (Mittreten möglich => höhere Reichweite)
- Max. Leistung Motor: 500 Watt
- Gilt als Leicht-Mofa: Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen notwendig, Mofa Führerschein (außer Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind), kein Helm
- Mindestalter: 15
- Beispiel: A2B Metro
Schnelles Pedelec:
- Unterstützung nur bei Treten bis 45 km/h (ohne Treten bis 20 km/h)
- Gilt als Kleinkraftrad mit geringer Leistung: Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis notwendig, Mofa-Führerschein (außer Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind), kein Helm
- Beispiel: Thoemus Stromer
Kleinkraftrad:
- Unterstützung auch ohne Treten bis 45 km/h
- Gilt als Moped: Führerscheinklasse M, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, Helmpflicht
- Beispiel: ELMOTO