22.03.2010

Elektrofahrräder – Rechtliche Situation

EU-Richtlinie 2002/24 EG:

Pedelec (Pedal Electric Cycle):

  • Unterstützt nur bei Treten bis 25 km/h
  • Max. Leistung Motor: 250 Watt
  • < 30 kg
  • Gilt als Fahrrad: keine Betriebserlaubnis, keine Versicherung, kein Helm,
    kein Mindestalter
  • Beispiel: A2B Hybrid, Gocycle

E-Bike:

  • Unterstützung auch ohne Treten bis 25 km/h (Mittreten möglich => höhere Reichweite)
  • Max. Leistung Motor: 500 Watt
  • Gilt als Leicht-Mofa: Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen notwendig, Mofa Führerschein (außer Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind), kein Helm
  • Mindestalter: 15
  • Beispiel: A2B Metro

Schnelles Pedelec:

  • Unterstützung nur bei Treten bis 45 km/h (ohne Treten bis 20 km/h)
  • Gilt als Kleinkraftrad mit geringer Leistung: Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis notwendig, Mofa-Führerschein (außer Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind), kein Helm
  • Beispiel: Thoemus Stromer

Kleinkraftrad:

  • Unterstützung auch ohne Treten bis 45 km/h
  • Gilt als Moped: Führerscheinklasse M, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, Helmpflicht
  • Beispiel: ELMOTO

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